Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen in Abständen von längstens 3 Jahren einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Die vollständige Prüfung schließt Zubehörteile entsprechend DIN 5691 ein. Prüfbelastung mit dem 1,5-fachen der Tragfähigkeit ergibt keine Sicherheit der Rissfreiheit.
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